Manches ist so einfach: „Babsi kriegt alles.“

Gastwirt Gustav verstarb ledig und kinderlos. Auf einem Notizzettel eines Brauereiblocks (JEVER) hatte er eigenhändig Folgendes aufgeschrieben: „Babsi kriegt alles – 04.12.2022 – Gustav Geist“ Seine langjährige Lebensgefährtin Barbara Bauer fand den Zettel hinter der Theke zwischen mehreren unbezahlten Bierdeckeln und anderen wichtigen Unterlagen. Barbara beantragte die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin. Gustav habe sie immer Babsi genannt. Die Entscheidung ist neu und ging bis zum Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 20.12.2023 – 3 W 96/23).

Zunächst hat das Gericht festgestellt, dass Zettel und Unterschrift eigenhändig erstellt worden waren. Die Formvoraussetzungen eines Testaments waren demnach gegeben (§ 2247 BGB). Es waren sogar mehrere Sollvorschriften erfüllt, denn der Zettel enthielt das Datum der Errichtung (§ 2247 Abs. 2 BGB) und die Unterschrift enthielt den Vor – und Nachnamen des Erblassers (§ 2247 Abs. 3 BGB).

War die Erbeinsetzung aber hinreichend bestimmt – genügt „Babsi“? Hierzu wurde sogar eine Beweisaufnahme durchgeführt. Diese hat ergeben, dass Gustav seine Lebensgefährtin in den letzten 30 Jahren durchgehend Babsi genannt hat. „Kriegt alles“ genügt ebenfalls als Alleinerben-Einsetzung (§§ 1937, 2087 Abs. 1 BGB).

Gustav hat zu Lebzeiten nie viel große Worte gemacht. Die Auslegung der Formulierung war also eindeutig. Aber hatte er den Zettel auch mit dem Willen, ein Testament errichten zu wollen, geschrieben? Es muss ein ernsthafter Testierwillen des Erblassers vorgelegen haben. Daran sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn das Schriftstück nicht den üblichen Gepflogenheiten entspricht oder das Original nicht sorgfältig aufbewahrt wird. Auch hier befand das Gericht, dass alles in Ordnung war. Der Brauereizettel war für ihn direkt greifbar. Viel Wert auf großen Schriftwechsel hatte Gustav nie gelegt. Und dass dieser Zettel hinter der Theke klemmte, war auch nicht abwegig, denn dort lagerten auch die ganzen Schuldscheine in Form von unbezahlten Bierdeckeln und weitere wichtige Schriftstücke. Babsi erhielt ihren Erbschein.

Mitgeteilt durch Herrn Rechtsanwalt Alexander Diehl
Fachanwalt für Erbrecht