Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Individualarbeitsrecht). Dazu gehören z.B. Themen wie Kündigung, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Arbeitssicherheit, Arbeitsvertrag, und vieles mehr.

Außerdem gehört auch das kollektive Arbeitsrecht dazu. Das regelt insbesondere den Umgang der Betriebsparteien -Arbeitgeber und Betriebsrat- miteinander und es umfasst auch das Tarifrecht. Das sehr spezielle Rechtsgebiet des Arbeitsrechts gehört zu den immer mehr an Wichtigkeit gewinnenden Rechtsgebieten, die durch unsere Kanzlei vertreten werden. Um dem steigenden Bedarf an rechtlicher Vertretung in Bezug auf das Arbeitsrecht zu begegnen, hat Diehl & Pape – Rechtsanwälte bereits sehr früh damit begonnen, sich im Arbeitsrecht zu spezialisieren.

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts