Aufgabe eines Verfahrensbeistandes ist es, dem Kind in einem gerichtlichen Verfahren eine Stimme zu verschaffen. Von keinem Kind kann erwartet werden, dass es die Fähigkeit besitzt ein gerichtliches Verfahren zu durchschauen. Das Kind soll nicht nur Objekt des Verfahrens sondern auch dasselbe als Subjekt beeinflussen können.

Von dem Verfahrensbeistand wird vorausgesetzt, dass er sich die rechtliche Grundlage seiner Aufgaben zu eigen macht und das Verfahrensrecht, indessen er sich bewegt, versteht.

Der Verfahrensbeistand arbeitet im Interesse des Kindes und stellt diese im gerichtlichen Verfahren in den Vordergrund. Er informiert das Kind über Gegenstand,  Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise.
Zudem gehört es zu seinem Aufgabenbereich Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen  einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.

All dies wird durch die jahrelange Tätigkeit des Rechtsanwalts Mario Pape als Fachanwalt für Familienrecht gewährleistet.