Die Tätigkeit im Erbrecht umfasst hier unter anderem,  die Beratung und Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Testamentsgestaltung, Auslegung, Überprüfung  und Anfechtung, die Hilfestellung im Rahmen des Erbscheins, den Antrag sowie der Vertretung im Erbscheinverfahren. 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung, Vertretung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Im Bereich Vorsorgerecht steht Ihnen unser Fachanwalt mit kompetentem Wissen, in der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen mit Rat und Tat bei.