Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Sie unsere Fachanwälte / Rechtsanwälte vertreten.

Unsere Fachanwaltschaften

Arbeitsrecht

Vom Arbeitsvertrag bis zum Betriebsrat: Wir vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts, egal ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat.
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Familienrecht

Vom Sorgerecht bis zum Scheidungsverfahren: Wir vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts.
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Bau- und Architektenrecht

Von der Planung bis zum Bau, öffentlich wie privat oder als Unternehmer:
Wir vertreten Sie in allen Belangen des Bau- und Architektenrechts und der peripheren Rechtsgebiete.
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Sozialrecht

In Fällen von Hartz IV über Sozialhilferecht, Recht der sozialen Förderung bis hin zum Behindertenrecht sowie Fragen der Rentenversicherung vertreten wir Sie in allen Fragen des Sozialrechts.
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses, sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich sowie die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentumsgemeinschaften und Verwaltungsgesellschaften: Wir vertreten Sie in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
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Verkehrsrecht

Verkehrsunfallregulierung: Wir beziffern Ihre Sach- und Personenschäden umfassend und setzen diese für Sie durch. Wir verteidigen Sie im Verkehrsordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafverfahren. Wir beraten und unterstützen Sie, Ihren Führerschein zu behalten oder wieder zu erlangen. Wir beraten Sie und prüfen Verträge zum Autokauf sowie bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt.
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Erbrecht

Die Tätigkeit im Erbrecht umfasst hier unter anderem,  die Beratung und Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Testamentsgestaltung, Auslegung, Überprüfung  und Anfechtung, die Hilfestellung im Rahmen des Erbscheins, den Antrag sowie der Vertretung im Erbscheinverfahren. 
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Verfahrensbeistand

Aufgabe eines Verfahrensbeistandes ist es, dem Kind in einem gerichtlichen Verfahren eine Stimme zu verschaffen. Von keinem Kind kann erwarten, dass es die Fähigkeit besitzt ein gerichtliches Verfahren zu durschauen. Das Kind soll nicht nur Objekt des Verfahrens sondern auch dasselbe als Subjekt beeinflussen können. 
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Weitere Rechtsgebiete mit Tätigkeitsschwerpunkten

Wir vertreten Sie kompetent außerdem im:

  • Insolvenzrecht
  • Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht
  • Straßenverkehrs- und Schadensersatzrecht
  • Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht
  • Handels- und Wirtschaftsrecht
  • gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsrecht
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Unfallversicherungsrecht